Klassen

        !!! Anmeldung ist 6 Monate, Theoretische Prüfung 3 Monate,

Praktische Prüfung 1 Monat

vor dem jeweiligen Geburtstag möglich !!!

 

Achtung: Im Dezember 2012 legte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Verordnungs- Entwurf vor, der abschließen BERATEN wird, und zum GRÖßTENTEIL im Januar 2013 in Kraft treten wird.

     

    Dezember 2012: Zustimmung des Bundesrats zum Entwurf steht noch aus, somit sind weitere Änderungen nicht auszuschließen. 

     

    Besitzstand : Fahrerlaubnisse vom 31.121998 (1.er "Neuer EU-Führerschein) bis 18.01.2013 behalten im wesentlichen ihren Umfang und Berechtigungen und erfahren in einigen Fällen sogar Ausdehnungen.

     

    Befristung der FÜHRERSCHEINE (das Dokument) auf 15 Jahre. Ähnlich dem Personalausweis muss das Dokument getauscht werden, die FAHRERLAUBNIS wird nicht ungültig.

     

    Eine Fahrstunde entspricht in der Regel  45 min.

    Ein Block normal 90 min. (2 Fahrstunden) vorgeschrieben z.B. bei Sonderfahrt Überland.

    Blöcke sind unter Umständen so nicht möglich, abhängig der jeweils gültigen Corona Auflagen.

    Alternativ eventuell : Fahren / Lüften / Fahren (45/5/45).

    Einzelne Fahrstunden können unter Umständen "verlängert" , bei jeweiliger Preisanpassung, werden z.B. 60/75 Minuten.

    Momentan maximaler (Dauer) Aufenthalt im Kfz 75 min. zulässig.

    PRÜFZEITEN  wurden "verlängert" - z.B.  Klasse B  von 45min.  auf  55min.  !!

     

     In den Fahrstunden gilt auch die 3G Regelung !

     

     

    Klassen : (Einteilung ab 19.01.2013) noch in Bearbeitung

     

    B :

    Mindestalter 18 Jahre; Begleitetes Fahren 17 Jahre

    mehrspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, leichte Lkw) bis 3,5 to. zulässiger Gesamtmasse. Änderung z. B. Trikes zählen nicht mehr zur Klasse B, sondern jetzt zur Klasse A !

    Auch mit Anhänger bis 750 kg zGm; und/oder die zGm des Anhängers plus die zGm des Zugfahrzeugs kleiner/gleich 3,5 to. ist !

    ?? Verwirrt ?? Daran sehen Sie/Ihr wie wichtig der Theorie Unterricht ist. Dort erklären wir euch/ihnen den genauen Zusammenhang; außerdem schließt diese andere Fahrerlaubnisse mit ein z.B. AM / L , und Mofa25 !

    "Besondere" Ausbildung auf "Automatik" unter Umständen möglich; bitte Informieren Sie sich bei uns im Vorfeld.

     

    BE :

    Mindestalter 18 Jahre; Begleitetes Fahren 17 Jahre

    Kfz der Klasse B und einem Anhänger der nicht unter Klasse B fällt, aber nicht mehr als als zGm 3.500 kg !

    Vorbesitz Klasse B erforderlich. Nach praktischer Ausbildung folgt praktische Prüfung !

    ?? Hä ?? - Lösung ist Theorieunterricht (bei Erweiterung nicht vorgeschrieben) !

     

    "Klasse" B 96 ("Wohnwagenführerschein") :

    Mindestalter 18 Jahre; Begleitetes Fahren 17 Jahre

    Kfz der Klasse B und einem Anhänger der nicht unter Klasse B fällt, aber ein zGm des Zuges zwischen 3,5 to.  und 4,25 to besitzt !

    Vorbesitz Klasse B erforderlich. Nach Theorieeinweisung und praktischen Übungen Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung, keine praktische Prüfung !

    ?? Oha ?? - Lösung ist Theorieunterricht !

     

    "B 196" : Erweiterung der Klasse B um einspurige Kfz der Klasse A1 ("125er") zu führen ! Vorgesehene Schulung umfasst "Theorie" und fahrpraktischen Unterricht von MINDESTENS 10 Fahrstunden inklusive einer fahrpraktischen "Über-prüfungsfahrt" im Realverkehr ! "KEINE Prüfung beim TÜV" ! KEIN ERWERB DER KLASSE A1 !!!

     

    "B 197" - seit 01.April 2021 eine "Art" der Ausbildung der Klasse B - eine rein deutsche "Klasse" - ein "Ausbildungsmix"  zwischen Schalt - und Automatik Kraftfahrzeug ! 

    Ausbildung überwiegend auf Automatik - Kfz - plus mindestens 10 Schaltungsfahrstunden á 45min. PLUS einer internen "Prüfungsfahrt" von mindestens 15(30) Minuten. In dieser Überprüfung MUSS nachgewiesen werden das ein Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst geführt werden kann. Es ist nicht zu erwarten das großartig Fahrstunden "eingespart" werden.

    (Bescheinigung der Schalt-KOMPETENZ) Prüfungsfahrt auf Automatik möglich. Kein Automatik Eintrag in FE.

    ABER : bei Erweiterung (z.B. auf BE) muss auf Schaltfahrzeug abgelegt werden sonst erfolgt bei dieser Klasse BE ein "Automatik"-eintrag.

     

    B 78 :

    Der "echte" Automatik Führerschein ! Ausbildung und Prüfung jeweils auf einem Automatik Kfz. Eintrag in der Fahrerlaubnis - 78 . Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (oder vergleichbar) dürfen gefahren werden.

     

     

    A2 (alt A 18) :

    Mindestalter 18 Jahre

    einspurige Kraftfahrzeuge ("mittelschwere" Krafträder), Beschränkung : Höchstleistung 35 kW (48 PS) und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht kleiner/gleich 0,2kw/kg.

    Kein AUTOMATISCHER AUFSTIEG in die Klasse A. Eventuell Theoretische und Praktische Ausbildung, aber definitiv PRAKTISCHE PRÜFUNG !

     

    A (A direkt) :

    Mindestalter 24 Jahre; (Aufstieg von A2 20 Jahre Vorbesitz min. 2 Jahre, 21 Jahre bei "Trikes")

    einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder) ohne Leistungsbeschränkung; und DREIRÄDRIGE Kfz von mehr als 15 kw.

     

    A 1 :

    Mindestalter 16 Jahre

    einspurige Kraftfahrzeuge (Leicht-Krafträder), „125er-Klasse“

    Beschränkung : Höchstleistung 11 kW (15 PS) und Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,1 kw/kg und 125 ccm. Es entfällt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

    UND DREIRÄDRIGE Kfz BIS 15 KW.

     

    AM (alt M und S) : NEU  MITTE  2021   AM 15   auch   in   Bayern 

    Mindestalter 16 Jahre (15 Jahren, in Deutschland, EU kann abweichen)

    einspurige Kraftfahrzeuge (Klein-Krafträder), „Roller-Klasse“;

    Beschränkung : 50 ccm und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,

    bei ELEKTROmotor maximal 4 kw.

    UND

    mehrspurige Kraftfahrzeuge (Leicht-Kfz*), z.B. „Quads“;

    Beschränkung : Fremdzündermotoren(OTTO) 50 ccm und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

    andere Verbrennungsmotoren (DIESEL) maximal 4 kw und 45 km/h,

    ELEKTROmotor Nenndauerleistung maximal 4 kw und 45 km/h, Leermasse (ohne Batterien) max. 350 kg.

    UND

    DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER

    max. 45 km/h, Fremdzünder max. 50 ccm, andere max. 4 kw, Elektro max. 4 kw Dauerleistung.

     

    Mofa 25 :

    Mindestalter 15 Jahre

    einspurige Kraftfahrzeuge (Fahrrad mit Hilfsmotor), häufig gedrosselte „Roller-Klasse“;

    Einsitzer; Beschränkung : 50 ccm und 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

    Kein „Führerschein“, sondern Prüfbescheinigung.

       

       

      * Dreirädrige Kleinkrafträder („Trike`s“) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils max. bbH 45 km/h und einem Hubraum max. 50 ccm Verbrennungsmotoren, max. 4 kW Leistung; oder einer max. Nenndauerleistung kleiner 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. Leermasse kleiner/gleich 350 kg, die Masse der Batterien werden nicht gerechnet.

       

      Achtung: Im Dezember 2012 legte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Verordnungs- Entwurf vor, der abschließen BERATEN wird, und zum GRÖßTENTEIL im Januar 2013 in Kraft treten wird.

       

      Dezember 2012: Zustimmung des Bundesrats zum Entwurf steht noch aus, somit sind weitere Änderungen nicht auszuschließen. 

       

      Besitzstand : Fahrerlaubnisse vom 31.121998 (1.er "Neuer EU-Führerschein) bis 18.01.2013 behalten im wesentlichen ihren Umfang und Berechtigungen und erfahren in einigen Fällen sogar Ausdehnungen.

       

      Befristung der FÜHRERSCHEINE (das Dokument) auf 15 Jahre. Ähnlich dem Personalaus muss das Dokument getauscht werden, die FAHRERLAUBNIS wird nicht ungültig.

       

    Klassen : (Einteilung bis zum 18.01.2013)

     

    B :

    Mindestalter 18 Jahre; Begleitetes Fahren 17 Jahre

    mehrspurige Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Womo, …) bis 3,5 to. zulässiger Gesamtmasse.

    Auch mit Anhänger bis 750 kg zGm;

    und/oder zGm des Anhängers ist kleiner/gleich der Leermasse des Zugfahrzeuges

    wobei die zGm des Anhängers plus die zGm des Zugfahrzeugs kleiner/gleich 3,5 to. ist !

    ?? Verwirrt ?? Daran sehen Sie/Ihr wie wichtig der Theorie Unterricht ist. Dort erklären wir euch/ihnen den genauen Zusammenhang; außerdem schließt diese andere Fahrerlaubnisse mit ein z.B. M/S/Mofa !

     

    BE :

    Mindestalter 18 Jahre; Begleitetes Fahren 17 Jahre

    Kfz der Klasse B und einem Anhänger der nicht unter Klasse B fällt, aber höchstens des

    1,5fache der zGm des Zugfahrzeugs !

    ?? Hä ?? - Lösung ist Theorieunterricht !

     

    A 18 :

    Mindestalter 18 Jahre

    einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder), Beschränkung : Höchstleistung 25 kW (34 PS) und

    ein Verhältnis Leistung/Leergewicht kleiner/gleich 0,16kw/kg.

    Leistungsbeschränkung entfällt 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

     

    A direkt :

    Mindestalter 25 Jahre

    einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder) ohne Leistungsbeschränkung.

     

    A 1 :

    Mindestalter 16 Jahre

    einspurige Kraftfahrzeuge (Leicht-Krafträder), „125er-Klasse“

    Beschränkung : Höchstleistung 11 kW (15 PS)

    und 125 ccm und 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

    Mit 18 Jahren entfällt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

     

    M :

    Mindestalter 16 Jahre

    einspurige Kraftfahrzeuge (Klein-Krafträder), „Roller-Klasse“;

    Beschränkung : 50 ccm und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

     

    S :

    Mindestalter 16 Jahre

    mehrspurige Kraftfahrzeuge (Leicht-Kfz*), z.B. „Quads“;

    Beschränkung : 50 ccm und 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

     

    Mofa 25 :

    Mindestalter 15 Jahre

    einspurige Kraftfahrzeuge (Fahrrad mit Hilfsmotor), häufig gedrosselte „Roller-Klasse“;

    Einsitzer; Beschränkung : 50 ccm und 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

    Kein „Führerschein“, sondern Prüfbescheinigung.

       

       

      * Dreirädrige Kleinkrafträder („Trike`s“) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils max. bbH 45 km/h und einem Hubraum max. 50 ccm Verbrennungsmotoren, max. 4 kW Leistung; oder einer max. Nenndauerleistung kleiner 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. Leermasse kleiner/gleich 350 kg, die Masse der Batterien werden nicht gerechnet.